Vermischtes

'Irreführung': Premiere muss Werbespots stoppen

von  |  Quelle: IVD
Weil Filme meist zuerst auf DVD und Video erhältlich sind - und nicht bei Premiere -, wurde das Pay-TV-Unternehmen nun zur Einstellung eines Werbespots verpflichtet.

Logo: PremiereDass Premiere damit wirbt, "exklusive Film-Highlights zuerst" anbieten zu können, ist der DVD- und Videowirtschaft schon länger ein Dorn im Auge. Wegen "wettbewerbswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das Irreführungsverbot" ist der Bezahl-TV Sender Premiere vom Landgericht München nun zur Einstellung seines aktuellen Werbespots verpflichtet worden.

Das Landgericht folgt damit der Argumentation des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), der darauf hingewiesen hatte, dass die im entsprechenden Spot beworbenen Kinofilme «Pirates of the Caribbean II» und «Der Teufel trägt Prada» bereits mehrere Monate vor Aufnahme in das Premiere-Programm auf Video und DVD erhältlich gewesen waren - eigentlich verständlich. Der Pay-TV-Anbieter verstoße vor diesem Hintergrund sowohl gegen das Irreführungsverbot, als auch gegen das allgemeine Verbot wettbewerbswidrigen Verhaltens, so die Münchener Richter.




Bereits im Dezember 2006 wurde Premiere nach Abmahnung durch den IVD per Gericht zur Einstellung entsprechender Werbemaßnahmen verpflichtet. "Auch wenn sich Premiere eine andere Realität wünscht - Fakt ist, dass Filmhighlights nach ihrer Verwertung im Kino als erstes im Video- und DVD-Handel erhältlich sind und in der Regel erst deutlich danach im Pay-TV angeboten werden", so Hans-Peter Lackhoff, Vorstandssprecher des IVD. "Wer diese Wirklichkeit ganz bewusst in der Werbung verkehrt, betreibt eine vorsätzliche Irreführung des Konsumenten und muss die entsprechenden Konsequenzen tragen."

Kurz-URL: qmde.de/23779
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