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ProSiebenSat.1: Frist-Verlängerung für Springer

von  |  Quelle: pte / Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat heute auf Antrag der Verfahrensbeteiligten die Frist für die kartellrechtliche Prüfung des Fusionsvorhabens Axel Springer / ProSiebenSat.1 bis zum 20. Januar 2006 verlängert. Der "Springer"-Verlag hatte um die Verlängerungsfrist zuvor gebeten,um zu verhindern, dass die Übernahme von ProSiebenSat.1 untersagt wird.

Ursprünglich wollte das Kartellamt in dieser Woche über die Fusion der beiden Medienriesen entscheiden. Im November dieses Jahres hat die Behörde dem "Springer"-Verlag mitgeteilt, dass alle Voraussetzungen erfüllt seien, um die Übernahme abzulehnen. Parallel zu der Prüfung des Kartellamts läuft ein Verfahren der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich).

Laut "Financial Times Deutschland" hat "Springer" in dem Verfahren keine neuen Zugeständnisse angeboten, diese seien üblicherweise aber Voraussetzung für eine Verlängerung der Frist. Die Anwälte des Konzerns plädieren darauf, dass sich die Situation durch die Prüfung der KEK geändert habe und eine Entscheidung der Medienkonzentrations-Kommission die Untersuchung des Kartellamts beeinflussen könnte. Das Kartellamt will heute, Montag, bekannt geben, ob der Antrag von Springer bewilligt wird.

Eines der Bedenken des Kartellamtes war, dass es zwischen der "Bild" und den Fernsehsendern von ProSiebenSat.1 zu Kooperationen kommen könne und so die marktbeherrschende Stellung des Boulevardblattes gestärkt werde. Die KEK drängt "Springer", nach der Fusion einen unabhängigen Fernsehbeirat einzurichten, der die gesamte Programm-Verantwortung übernehmen soll. Steigt der Konzern auf diese Forderung ein, werde die Kommission die Fusion genehmigen, heißt es. Die genauen Bedingungen zu einem Fernsehbeirat sollen noch mitgeteilt werden.

Laut Kartellamtspräsident Ulf Böge dient die Fristverlängerung der Prüfung, ob sich der Sachverhalt entscheidungserheblich verändert.

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