Im Rechtsstreit zwischen Christian Ulmen und dem Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg eine Entscheidung getroffen, die den Großteil der umstrittenen Berichterstattung bestehen lässt. Im Mittelpunkt steht der im März veröffentlichte Artikel „Entblößt im Netz“, in dem Vorwürfe digitaler und körperlicher Übergriffe gegen den Schauspieler und Produzenten thematisiert wurden.Nach Angaben des „SPIEGEL“ bleibt es dem Magazin erlaubt, über den Verdacht körperlicher Übergriffe sowie über Vorwürfe im Zusammenhang mit digitaler Gewalt gegenüber Ulmens ehemaliger Ehefrau Collien Fernandes zu berichten. Das Oberlandesgericht beanstandete lediglich einzelne Passagen, die nach seiner Auffassung den Eindruck erwecken konnten, Ulmen habe auch Deepfake-Videos von Fernandes erstellt oder verbreitet. Der „SPIEGEL“ hat daraufhin nach eigenen Angaben zwei Klarstellungen in den Artikel aufgenommen.
Darüber hinaus musste das Magazin zwei Sätze aus einer E-Mail entfernen, die Ulmen an seinen Anwalt geschickt haben soll. Die übrige Wiedergabe des Inhalts dieser Nachricht bleibt laut „SPIEGEL“ zulässig. Die vorgenommenen Änderungen wurden durch einen Transparenzhinweis unter dem Artikel kenntlich gemacht. Bereits zuvor hatte das Landgericht Hamburg dem Magazin lediglich in einem Nebenpunkt zur Berichterstattung über Details eines Ermittlungsverfahrens in Spanien teilweise untersagt, bestimmte Angaben zu verbreiten. Gegen diese Entscheidung hat der „SPIEGEL“ Widerspruch eingelegt. Eine endgültige Entscheidung in diesem Teil des Verfahrens steht noch aus. Das Nachrichtenmagazin kündigte an, die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts auszuwerten und weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Vertreten wird der SPIEGEL in dem Verfahren durch Rechtsanwalt Marc-Oliver Srocke von der Kanzlei JBViniol.







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