Programmbeschwerde gegen «hart aber fair» abgewiesen

Der WDR-Rundfunkrat kritisierte jedoch die journalistische Sorgfalt, nachdem gegen diese bei «Heilung unerwünscht» verstoßen wurde.

Der Rundfunkrat des WDR mit Sitz in Köln hat eine Programmbeschwerde über «hart aber fair» abgelehnt. Das Format, das vom WDR für das Erste hergestellt wird, musste sich den Vorwurf der Schleichwerbung gefallen lassen, die in der Ausgabe vom 21. Oktober des letzten Jahres vorgelegen haben soll. Dafür habe es laut dem öffentlich-rechtlichen Gremium aber keine ausreichenden Belege gegeben. Die Programmbeschwerde über den von Frank Plasberg moderierten Polit-Talk wurde zurückgewiesen.

Die WDR-Dokumentation «Heilung unerwünscht» habe allerdings gegen das Gebot der journalistischen Fairness verstoßen, befand der WDR-Rundfunkrat in seiner Sitzung. Dabei ging es um jene Sendung vom 19. Oktober 2009, in der der Pharmaindustrie vorgeworfen wurde die Markteinführung einer Salbe gegen Neurodermitits und Schuppenflechte verhindern zu wollen. Der verantwortliche WDR-Redakteur Klaus Martens veröffentliche in diesem Zusammenhang ein eigenes Buch zum Thema. Aufgrund von Falschangaben gegenüber den Verantwortlichen des WDR war der Redakteur, dessen Dokumentation fehlende journalistische Unabhängigkeit vorgeworfen wurde, in der letzten Woche fristlos gekündigt (wir berichteten).

Die Klage gegen «hart aber fair» wurde zwar abgewiesen, doch das WDR-Gremium in Köln kritisierte auch hier die unzureichende journalistische Sorgfalt. Die Überarbeitung der „Grundsätze für die investigative Berichterstattung“ für alle Programmgruppen im WDR wurde indes positiv aufgenommen. Durch die entschiedene Umsetzung dieser Grundsätze erwartet der WDR-Rundfunkrat eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Beitrages zum investigativen Journalismus.
21.05.2010 12:14 Uhr  •  Jürgen Kirsch Kurz-URL: qmde.de/42125