Vermischtes

Verfassungsgericht: Weniger Einfluss von Staat und Parteien im ZDF

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Mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags wurden am Dienstag für verfassungswidrig erklärt. Damit einher geht vor allem eine Einschränkung des Einflusses von Staat und Parteien auf den Sender.

Zum Urteil des Verfassungsgerichts

Von Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens einen kritischen Umgang mit Entscheidungen des Staates zu erwarten, war angesichts des großen Einflusses der Politik in den Gremien schon immer ein Paradoxon. Insofern war dieser Schritt seit Jahren überfällig - und es ist bedauerlich, dass hierfür erst die peinliche Entlassung von Nikolaus Brender nötig war.
Kommentar von Quotenmeter.de-Redakteur Manuel Nunez Sanchez.
Schon seit langem steht der starke Einfluss von Staat und Politik in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Kritik, doch nicht minder lange wurden die Bedenken abgewürgt. Doch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht nun den Kritikern große Hoffnung auf Besserung, denn es stimmte den Verfassungsklagen der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen den erhöhten staatlichen Einfluss auf das Zweite Deutsche Fernsehen in vielen Punkten zu - und erklärte gleich mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags für verfassungswidrig.

Konkret soll der Anteil von Politikern und weiteren "staatsnahen Personen" im Verwaltungs- und Fernsehrat des Mainzer Senders von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Überdies entschied das Gericht in seinem am Dienstag verkündeten Urteil, dass Politiker bei der Selektion der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates "keinen bestimmenden Einfluss" mehr ausüben dürfe.

Anlass der Klage war der zweifelhafte Umgang mit dem früheren ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender, dessen Vertrag im Jahr 2009 nicht verlängert wurde, obgleich sich unter anderem der damalige Intendant Markus Schächter dafür stark machte. Die Mehrheit der Unionsparteien im 14-köpfigen Verwaltungsrat unter dem Vorsitz des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch begründeten ihre Entscheidung mit sinkenden Einschaltquoten der ZDF-Informationssparte. Eine fadenscheinige Begründung, die für Empörung unter Journalisten, ZDF-Verantwortlichen und Politikern sorgte.

Kernpunkt der Urteilsbegründung war die im Grundgesetz verankerte freie mediale Berichterstattung, die das Verfassungsgericht durch den derzeit noch geltenden Staatsvertrag nicht ausreichend erfüllt sah. Laut Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Gerichts, dürfe der öffentlich-rechtliche Rundfunk "nicht zum Staatsfunk werden", sondern habe viel mehr die Aufgabe, die gesellschaftlichen Meinungen "facettenreich widerzuspiegeln". Bis 2015 sollen die Länder einen neuen Entwurf des ZDF-Staatsvertrags aufsetzen, übergangsweise bleibt noch die aktuelle Regelung bestehen.

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