Mediengruppe RTL führt Erfolgsbeteiligung für Kameraleute ein

Künftig werden die Kameraleute besonders erfolgreicher Produktionen der Senderfamilie zusätzlich vergütet.

Beide Seiten sind an die Grenzen des Machbaren gegangen, haben sich am Ende aber sachlich und vernünftig geeinigt. Ich danke den Verhandlungsteams beider Seiten für das Zustandekommen dieser Vereinbarung und wünsche uns nun viele gemeinsame Programmerfolge
Jörg Graf, COO Program Affairs Mediengruppe RTL Deutschland
Kameraleute gefragter Produktionen der Mediengruppe RTL werden zukünftig besonders vergütet: Wie die Mediengruppe RTL Deutschland und der Berufsverband Kinematografie (BVK) gemeinsam mitteilen, haben sich beide Partien auf eine gemeinsame Vergütungsregelung geeinigt. Diese Vereinbarung sieht vor, dass Kameraleute, die für fiktionale Primetime-Produktionen der Genre Serie, Sitcom und Movie tätig waren oder sind, bei besonderem Erfolg einer Produktion der Mediengruppe RTL eine nachträgliche, zusätzliche Vergütung erhalten. Darin finden auch die Auslands-Vertriebserlöse aus Lizenzgeschäften Berücksichtigung.

Dr. Michael Neubauer, Geschäftsführer des BVK, erklärt: "Die Verhandlungen waren komplex und die Verhandlungspartner haben sich an manchen Punkten schwer getan - letztlich aber den Knoten durchschlagen, weil Kompromisslosigkeit niemandem etwas bringt. Wir freuen uns, dass die Vereinbarung auch als Vertrag zugunsten Dritter abgeschlossen wurde, und damit jedem Berechtigten ein individueller Anspruch zusteht."

Jörg Graf, COO Program Affairs Mediengruppe RTL Deutschland, ergänzt: "Wir setzen bei der Mediengruppe RTL weiterhin einen Fokus auf Inhalte, die wir in Deutschland mit unseren Partnern produzieren. Dieser Anteil wird kontinuierlich ausgebaut. Wir verstehen das auch als klares Signal an den Standort und den Stellenwert der Kreativ-wirtschaft in Deutschland. In diesem Zusammenhang freut es uns umso mehr, dass wir nun mit dem BVK eine Gemeinsame Vergütungsregel abschließen konnten."
16.01.2018 12:09 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/98389