Landesregierungen künftig nicht mehr im SWR-Rundfunkrat

Der neue Staatsvertrag tritt im Januar 2014 in Kraft.

Der neue Staatsvertrag für den Südwestrundfunk ist unterzeichnet worden. Am Mittwoch unterschrieben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), und Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD) den Vertrag in einer Feierstunde in Baden-Baden. Es fehlt nun nur noch die Zustimmung der beiden Landtage, die jedoch wohl als Formsache anzusehen ist.

Der Vertrag, der im Januar 2014 in Kraft tritt, sieht zahlreiche Veränderungen vor, die die völlig veränderte Medienlandschaft des vor 15 Jahren gegründeten Senders bedinge. Wichtigste Änderung ist, dass künftig keine Vertreter der Landesregierungen mehr im Kontrollgremium des Senders sitzen. So verändert sich die Zusammensetzung des 74-köpfigen Kontrollgremiums zugunsten von Umweltverbänden, Migranten und Gewerkschaften. Ein wichtiges Ziel ist auch die intensivere Verbreitung crossmedialer Formate, die durch den neuen Vertrag vereinfacht werden. Welche Spitzenpositionen es an welchen Senderstandorten geben muss, regelt künftig nicht mehr der Staatsvertrag, sondern die Senderverantwortlichen in enger Abstimmung mit dem Verwaltungsrat.

Die Veränderungen kommen in einer Zeit, in der das dritte Programm stark von Einsparzwängen betroffen ist. Allein zwischen 2010 und 2020 ist der Sender gezwungen rund 15 Prozent seines Etats, also zirka 166 Millionen Euro, einzusparen. Der SWR hat derzeit etwa 3.500 Mitarbeiter womit man die zweitgrößte ARD-Anstalt nach dem WDR ist. Das Programm ging 1997 aus der Fusion des Süddeutschen Rundfunks (nördliches Baden-Württemberg) und des Südwestfunks (Rheinland-Pfalz, südliches Baden-Württemberg) hervor.
03.07.2013 12:46 Uhr  •  Frederic Servatius Kurz-URL: qmde.de/64719