«Tagesschau»-App teilweise verboten

Das Landgericht Köln untersagt eine weitere Verbreitung der Tagesschau-App in einer bestimmten Version von 2011. Sie sei mit dem Rundfunkstaatsvertrag nicht zu vereinbaren.

Teilerfolg für die Zeitungsverleger, die seit vergangenem Jahr gegen die Tagesschau-App klagen: Das Kölner Landgericht verbot nun eine Version vom 15. Juni 2011 und begründete das Urteil damit, dass sie "ein nicht-sendungsbezogenes, presseähnliches Angebot" darstelle. Damit gab Richter Dieter Kehl den Zeitungsverlegern Recht, die sich durch die kostenlose Anwendung der ARD im Wettbewerbsnachteil sehen.

In der Begründung heißt es weiter, die App sei "als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften geeignet (...) – mit einer Informationsdichte, die an diejenige herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht." Grundlage der Entscheidung waren die Beiträge in der App-Version vom besagten 15. Juni 2011, die nicht mehr angeboten wird. Derzeit ist die Anwendung in Versionen von November und Dezember 2011 erhältlich.

Größere Konsequenzen dieses Urteils sind vorerst nicht zu befürchten. Wie der Richter klarstellte, sein ein generelles Verbot nicht möglich, zudem könne ein Zivilgericht keine allgemeinen Regelungen zur Medienpolitik treffen. Die Verleger werden sich in ihrer Haltung allerdings bestätigt sehen und auf Zugeständnisse seitens der ARD drängen – oder mit weiteren rechtlichen Schritten drohen. Mehrere Schlichtungsgespräche zwischen den Parteien sind bisher gescheitert, nach dem Urteil wurden erneute Verhandlungen angekündigt. "Wir möchten zu einem Interessenausgleich kommen", sagte die ARD-Vorsitzende Monika Piel in einer ersten Stellungnahme.

Seit dem Sommer 2011 hatten acht Zeitungsverleger, darunter Axel Springer und die WAZ Mediengruppe, gegen die Tagesschau-App für Smartphones und Tablets geklagt, weil diese zu textlastig aufgebaut sei und keinen Bezug zu TV und Radio herstelle. So sahen sich die Verleger im Wettbewerbsnachteil mit der gebührenfinanzierten ARD-Anwendung, die bisher über vier Millionen Mal heruntergeladen wurde. Den Nutzern gefällt das Angebot; in diesem Jahr erhielt es den Publikumspreis des Grimme Online Awards.
27.09.2012 15:49 Uhr  •  Jan Schlüter Kurz-URL: qmde.de/59417