Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz will sich nicht damit abfinden, dass Sat.1 die Medienanstalt gewechselt hat und klagt nun.
Die Klage der LMK richtet sich gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) und wurde beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Die MA HSH ist die Medienanstalt, zu der Sat.1 vor wenigen Wochen gewechselt ist. Die Medienhüter aus Rheinland-Pfalz wollen den Wechsel nicht einfach so hinnehmen und gehen nun gegen die neue Sat.1-Lizenz vor. „Die LMK ist der Auffassung, dass ein Programmveranstalter bei laufender Lizenz und unverändertem Programm nicht beliebig die ihn beaufsichtigende Landesmedienanstalt wechseln kann”, heißt es von Seiten der LMK.
Für die Produzenten sind die Drittsendezeiten bei RTL und Sat.1 dagegen ein Segen. Sie können in den verschiedenen Formaten ihre Inhalte unterbringen und müssen nicht auf die Quoten schauen. Bei der vergangenen Vergabe der Drittsendelizenzen an Sat.1 hatten sich unter anderen auch N24 und Meta Productions beworben. Sie gingen allerdings leer aus - damit fing die ganze Geschichte rund um Sat.1 und den Wechsel der Medienanstalt an.