«DSDS»: Ärger mit Arbeitsschutz

Der 16-jährige Sebastian Wurth darf bis auf Weiteres nicht mehr nach 22 Uhr bei «Deutschland sucht den Superstar» auftreten. Das besagt der Arbeitsschutz in NRW.

So etwas hat es bei «Deutschland sucht den Superstar» noch nicht gegeben: Weil Sebastian Wurth mit seinen 16 Jahren bereits mehrmals nach 22 Uhr aufgetreten ist, wurde ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro fällig. Bis auf Weiteres darf er daher zu später Stunde nicht mehr auf der Bühne auftreten und muss beim Zuschauervoting im Publikum sitzen.

Grund dafür ist der Jugendschutz in NRW. Dieser besagt, dass Minderjährige nach 22 Uhr nicht mehr arbeiten dürfen. Dazu zählt auch der Auftritt in einer Fernsehshow. In der Vergangenheit war das bei RTL allerdings kaum ein Problem. So gab es bei «Deutschland sucht den Superstar» schon häufiger Kandidaten unter 18 Jahren, deren Auftritte keine Konsequenzen nach sich zogen.

Bei RTL könnte das Verbot nun allerdings tatsächlich zum Problem werden. Sollte Sebastian Wurth ins Finale der Show kommen, ließe sich das nur schwer in Szene setzen. Wurth dürfte keine Interviews geben und müsste auf eine Performance seines Sieger-Songs am Ende der Sendung verzichten. Beim Kölner Sender arbeitet man deshalb bereits an einer Lösung und versucht eine Sondergenehmigung einzuholen. Gegenüber dem Medienmagazin DWDL erklärte Sendersprecherin Anke Eickmeyer, dass man den Dialog mit dem Arbeitsschutz suche. Helfen solle dabei auch eine Zustimmung der Eltern, die die "Teilnahme bei «DSDS» sehr unterstützen".
14.03.2011 10:18 Uhr  •  Andreas Markhauser Kurz-URL: qmde.de/48328