Schweizer Öffis dürfen mehr Werbung zeigen

Jedoch müssen sich die öffentlich-rechtlichen TV-Sender weiterhin an Bestimmungen halten. Die Veränderungen sind nur gering.

Die öffentlich-rechtlichen TV-Sender der Schweiz dürfen ab Januar 2011 doppelt so viel Werbung ausstrahlen. Die Maximalwerbezeit wird von acht auf 15 Prozent angehoben. Das hatte der Schweizer Bundesrat bereits im Sommer 2010 beschlossen. Der Hintergrund: Die Fernsehsender sollen mehr Möglichkeiten zur Generierung zusätzlicher Werbeerlöse haben. Damit soll die Anhebung der Fernsehgebühr in der Schweiz verhindert werden.

Doch trotz der Erhöhung der nun möglichen Werbezeit bleiben zusätzliche Bestimmungen weiterhin bestehen. So sollen pro Sendestunde nicht mehr als zwölf Minuten Werbung zu sehen sein. Die Öffentlich-Rechtlichen dürfen während der Hauptsendezeit zwischen 18 und 23 Uhr weiterhin nur alle 90 Minuten Reklame zeigen. Hier hat sich also nicht verändert.

Dem wiederrum steht im krassen Gegensatz, dass rund 80 Prozent der Werbeeinnahmen in dieser Zeitspanne generiert werden. Die Veränderungen im Programm der Öffentlich-Rechtlichen in der Schweiz und für deren Werbeerlöse sind also nur marginal, seien dennoch aber vonnöten, heißt es.

09.12.2010 11:10 Uhr  •  Jürgen Kirsch Kurz-URL: qmde.de/46352