Das Frankfurter Arbeitsgericht hat eine Klage des ehemaligen hr-Sportchefs Jürgen Emig abgewiesen. Der Sender muss ihn nicht wieder einstellen.
Der Hessische Rundfunk (hr) hat Grund zur Freude: Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Mittwoch die Klage des ehemaligen hr-Sportchefs Jürgen Emig gegen seinen einstigen Arbeitgeber abgewiesen.
Mit dem Urteil hat das Gericht klargestellt, dass Emig vom hr keine Weiterbeschäftigung verlangen kann. Die Klärung weiterer arbeitsrechtlicher Fragen erwartet sich der Sender vom Verlauf des Strafverfahrens vor dem Landgericht Frankfurt, das Emig vor einigen Wochen die Anklageschrift zugestellt hat.
Jürgen Emit wird vorgeworfen, Produktionskostenzuschüsse erhalten, dann jedoch nicht an den Hessischen Rundfunk weitergegeben haben.