Zwei Jahre lang wurde über die Bezahlung von Drehbuchautoren und Autorinnen verhandelt.

RTL Deutschland und der Deutsche Drehbuchverband (DDV) haben nach knapp zweijähriger Verhandlungsphase erstmals gemeinsame Vergütungsregeln für Primetime-Movies, -Serien und -Sitcoms der Unternehmensgruppe abgeschlossen. Nach ersten Verhandlungen im Jahr 2016 konnten sich Medienunternehmen und Verband jetzt auf ein umfassendes, auf einem Reichweiten-Modell basierendes Regelungspaket verständigen, das sowohl Regelungen für die Erfolgsvergütung bestehender Produktionen als auch Regelungen für aktuelle Produktionen umfasst.
Die sogenannte „GVR Primetime Fiction I“ umfasst rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX bis 2021. Erstausstrahlungen und Wiederholungen werden per Stichtagsregelung ab 2010 berücksichtigt. Beteiligungsansprüche entstehen immer dann, wenn eine Produktion definierte Reichweiten erreicht.
„GVR Primetime Fiction II“ gilt für Produktionen ab dem Jahr 2022 und enthält eine Regelung zur Mindestvergütung für neue Produktionen. Damit verbunden ist auch eine Neuregelung zur Fälligkeit der Vergütungen. Beide GVR bieten Drehbuchautor*innen zusätzliche Erlösbeteiligungen am kommerziellen Vertrieb und regeln auch Beteiligungen am Verkauf von Formatrechten.
Andreas Fischer, Chief Operating Officer RTL Deutschland: „Die angemessene Vergütung für den Erfolg der kreativen Leistung von Drehbuchautorinnen und -autoren ist uns wichtig. Wir freuen uns daher, dass in den konstruktiven Gesprächen zwei GVR abschlussreif verhandelt werden konnten.“
Die Verhandlungsführer aus dem DDV-Vorstand Marcus Seibert und Christian Lex erläutern: „Der Abschluss der beiden GVR macht für Drehbuchautor*innen endlich den Weg zu Erfolgsbeteiligungen für fiktionale Produktionen der RTL-Gruppe frei. Die Verhandlung war auf beiden Seiten von Kompromissbereitschaft geprägt. Die autor*innenspezifischen Neuregelungen der Mindestvergütungen sind besonders erfreulich."