Die ARD erweitert gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel die bestehenden Vergütungsmodelle und bezieht erstmals Serien umfassend ein.

Die ARD-Anstalten und die ARD Degeto Film haben sich mit dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf neue Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) verständigt. Die Vereinbarung knüpft an die bestehende Regelung aus dem Jahr 2022 an und schließt zentrale offene Punkte – insbesondere bei der Folgevergütung in Mediatheken sowie bei kommerziellen Auswertungen.
Kern der Einigung ist eine Ausweitung des Geltungsbereichs: Künftig werden nicht nur klassische 90-Minüter berücksichtigt, sondern auch 60-minütige Märchenfilme sowie serielle Formate im Vorabend- und Hauptabendprogramm. Dazu zählen ausdrücklich auch Kinder- und Jugendserien. Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Synchronschaffende sollen weiterhin an der erfolgreichen Auswertung von Produktionen beteiligt werden.
Für die Nutzung in Mediatheken wurde zunächst eine Übergangslösung vereinbart. Diese orientiert sich an bereits bestehenden Vergütungssystemen für andere Gewerke wie Drehbuch und Regie und gilt vorerst bis zum Jahresende. Parallel dazu wurde auch für kommerzielle Auswertungen eine Beteiligung vereinbart, die sich an etablierten Modellen orientiert. Mit der neuen GVR soll vor allem die Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten gestärkt werden. Gleichzeitig reagiert die ARD auf veränderte Auswertungswege im digitalen Zeitalter und setzt ein Signal für transparente und faire Vergütungsstrukturen im fiktionalen Bereich.