Quotenmeter analysiert vier zentrale medienpolitische Punkte aus dem „Regierungsprogramm der Alternative für Deutschland Sachsen-Anhalt für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt – ENTWURF“ und zieht ein Fazit zwischen Reformanspruch und verfassungsrechtlicher Realität.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist längst mehr als ein Medienthema – er ist Projektionsfläche für Grundsatzfragen: Staatsferne, Beitragsgerechtigkeit, Föderalismus, politische Balance. Im Entwurf ihres Regierungsprogramms zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt formuliert die AfD vier konkrete Forderungen: Kündigung der Rundfunkstaatsverträge, Einführung eines steuerfinanzierten „Grundfunks“ nach finnischem Vorbild, mehr Eigenverantwortung für den Mitteldeutschen Rundfunk sowie eine politisch neutrale Aufsicht. Quotenmeter analysiert diese vier Punkte und ordnet sie juristisch, historisch und politisch ein.
Die wohl zugespitzteste Forderung lautet: „Sofortmaßnahme: Rundfunkstaatsverträge kündigen.“ Gemeint ist damit ein klarer Bruch mit der bestehenden Struktur, um Reformdruck zu erzeugen. Formal ist eine Kündigung eines Staatsvertrags möglich, da es sich um Vereinbarungen zwischen Bundesländern handelt. Doch die Geschichte zeigt, dass eine Kündigung keineswegs automatisch das Ende einer Rundfunkanstalt bedeutet. 1977 kündigte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg an, den Staatsvertrag des Norddeutscher Rundfunk beenden zu wollen; 1978 wurde die Kündigung zum Jahresende 1980 ausgesprochen. Als Gründe wurden finanzielle Probleme und angebliche Defizite in der regionalen Berichterstattung genannt, politisch spielte auch Kritik an der als „einseitig“ empfundenen Berichterstattung – etwa im Magazin «Panorama» – eine Rolle. Das Ergebnis war jedoch kein Sendestopp, sondern langwierige Verhandlungen zwischen den beteiligten Ländern. Der NDR sendete weiter, am Ende stand eine Neuordnung, kein Systembruch.
Überträgt man dieses historische Beispiel auf Sachsen-Anhalt, wird deutlich, wie komplex der Vorgang wäre. Der Mitteldeutscher Rundfunk ist eine Drei-Länder-Anstalt von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Eine einseitige Kündigung würde Neuverhandlungen erzwingen, aber keine sofortige Abschaffung bewirken. Hinzu kommt die verfassungsrechtliche Dimension: Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert die Rundfunkfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgeleitet. Die Länder sind verpflichtet, eine funktionsfähige Grundversorgung sicherzustellen. Eine Kündigung ohne tragfähiges Alternativmodell wäre daher juristisch riskant und politisch kaum durchsetzbar. Als Druckmittel kann eine Kündigung wirken, als unmittelbares Reforminstrument ist sie begrenzt.

Der zweite zentrale Punkt im AfD-Entwurf betrifft die Finanzierung. Die Partei spricht von „Genug GEZahlt“ und kritisiert die derzeitige Haushaltsabgabe von 18,36 Euro pro Monat beziehungsweise 220,32 Euro pro Jahr als sozial ungerecht. Als Alternative wird ein steuerfinanzierter Grundfunk nach finnischem Vorbild genannt. Dort finanziert sich Yleisradio über eine einkommensabhängige Rundfunksteuer mit Freibetrag und Deckelung. Auf den ersten Blick wirkt dieses Modell sozialer, da es stärker an der individuellen Leistungsfähigkeit ansetzt.
Allerdings wird in der deutschen Debatte häufig übersehen, dass auch das bestehende Beitragssystem soziale Ausnahmen vorsieht. Ende 2024 waren rund 2,44 Millionen Personen aus sozialen Gründen vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit. Weitere knapp 400.000 zahlten lediglich den ermäßigten Drittelbeitrag. Insgesamt sind etwa sechs Prozent der Wohnungen beitragsfrei gestellt, rund ein Prozent zahlt ermäßigt. Das Argument einer pauschalen Belastung von Geringverdienern greift damit zu kurz, wenngleich ein strukturelles Problem bleibt: Wer knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze liegt, zahlt den vollen Beitrag.
Eine Steuerfinanzierung würde diese Schwellenproblematik anders lösen, wirft jedoch neue Fragen auf. Der Rundfunkbeitrag wurde bewusst nicht als Steuer ausgestaltet, um die Staatsferne zu sichern. Würde die Finanzierung über den allgemeinen Staatshaushalt erfolgen, entstünde eine stärkere Abhängigkeit von politischen Haushaltsentscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass staatlicher Einfluss auf den Rundfunk begrenzt sein muss. Ein steuerfinanziertes Modell wäre daher nur mit erheblichen verfassungsrechtlichen Sicherungen denkbar und müsste von allen 16 Bundesländern gemeinsam beschlossen werden. Ein einzelnes Land kann diese Systemumstellung nicht im Alleingang herbeiführen.
Ein dritter Punkt des AfD-Entwurfs betrifft die Struktur des MDR. Die Partei fordert mehr Eigenverantwortung bei Standortentscheidungen und kritisiert festgeschriebene Strukturen, Doppelorganisationen und Verwaltungskosten. Tatsächlich sind viele Standorte historisch gewachsen und politisch fixiert, oft als Ergebnis föderaler Kompromisse aus den 1990er-Jahren. Auch innerhalb der ARD wird seit Jahren über Effizienzsteigerungen, Zentralisierungen und Einsparpotenziale diskutiert. Insofern berührt die AfD hier einen real existierenden Reformdiskurs. Doch Standorte sind mehr als Verwaltungseinheiten – sie stehen für regionale Identität und sichern Arbeitsplätze. Jede Veränderung ist politisch sensibel und bedarf der Zustimmung mehrerer Länder. Der Reformbedarf mag anerkannt sein, die Umsetzung bleibt jedoch konfliktträchtig.

Schließlich fordert die AfD eine politisch neutrale und professionelle Aufsicht. Gemeint ist eine Reform der Rundfunkräte, in denen Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, darunter auch Politiker oder parteinahe Personen, sitzen. Nach dem sogenannten ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2014 wurden staatsnahe Vertreter in den Gremien bereits begrenzt. Gleichwohl besteht weiterhin Diskussion über Transparenz, Qualifikationsanforderungen und die Rolle parteipolitischer Netzwerke. Reformen in Richtung größerer Offenheit und Professionalität wären grundsätzlich möglich und teilweise konsensfähig. Eine vollständige Entpolitisierung hingegen widerspricht dem Grundprinzip des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der als gesellschaftlich plural verfasstes System konzipiert ist.
Was bleibt also bei nüchterner Analyse der vier Punkte aus dem AfD-Regierungsprogramm? Die Partei greift reale Debatten auf, die seit Jahren geführt werden: Fragen nach Beitragsgerechtigkeit, Effizienz, Akzeptanz und politischer Distanz. Gleichzeitig werden komplexe verfassungsrechtliche und föderale Zusammenhänge stark vereinfacht dargestellt. Eine Kündigung von Staatsverträgen wäre kein sofortiger Systembruch, sondern der Beginn langwieriger Verhandlungen. Eine Steuerfinanzierung wäre sozialpolitisch diskussionswürdig, aber verfassungsrechtlich anspruchsvoll. Strukturreformen sind möglich, jedoch politisch sensibel. Und Gremienreformen sind teilweise bereits auf den Weg gebracht.
Das Fazit aus Sicht von Quotenmeter lautet daher: Der Entwurf formuliert einen radikalen Gestaltungsanspruch, stößt jedoch auf die Realität eines stark regulierten, föderal organisierten Mediensystems. Wer den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend verändern will, braucht mehr als eine Kündigungsklausel und ein Schlagwort. Er braucht tragfähige Konzepte, breite politische Mehrheiten und Lösungen, die vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Die Reform des Systems ist kein Schnellschuss, sondern ein Langstreckenlauf – unabhängig davon, welche Partei ihn anstoßen möchte.