Die neue Vergütungsregel betrifft fiktionale Primetime-Produktionen und soll die Nachvergütung und Rückwirkung für Filme, Serien und Sitcoms regeln.
RTL Deutschland und der Bundesverband Regie haben die erste gemeinsame Vergütungsregel nach dem Urhebergesetz (Paragraph 36) getroffen, die sowohl die Nachvergütung als auch die Rückwirkung für Primetime-Filme, -Serien und -Sitcoms regelt. Die Vergütungsregel, auch „GVR Primetime Fiction I“ genannt, umfasst rückwirkend alle fiktionalen Auftragsproduktionen von RTL und VOX. Wenn bestimmte Zuschauer-Schwellenwerte durch Erstausstrahlungen und Wiederholungen erreicht wurden, werden diese ab 2010 nachvergütet. Außerdem ist eine Beteiligung an Vertriebserlösen aus Auslandsverwertungen festgelegt worden. Darüber hinaus wurden weitere Verhandlungen über Vergütungsregeln für Produktionen ab 2022 für das Jahr 2023 verabredet.