ARD, ZDF und das Deutschlandradio haben sich darauf verständigt anlässlich des Teil-Lockdowns Unternehmen entgegen zu kommen.
Ist eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung für insgesamt drei Monate geschlossen, kann sich das entsprechende Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Dies können Unternehmen, Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls in Anspruch nehmen. Soweit nichts Neues.