Zur besten Sendezeit stellte sich Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle den Fragen der ARD-Zuschauer anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes. Herausgekommen ist dabei eine aufschlussreiche Sondersendung mit angenehm nüchternen Einschätzungen…
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feiert 70. Geburtstag - ein guter Anlass also, sich mit der rechtlichen und politischen Grundordnung des Staates einmal genauer zu beschäftigen. Jan Böhmermann ist dem schon auf seine Weise nachgekommen und machte vergangene Woche im «Neo Magazin Royale» mit dem Grundgesetzmaskottchen "Grundi" auf den runden Geburtstag aufmerksam. Etwas nüchterner lief es am Mittwochabend im Ersten ab, wo sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, den Fragen des Studiopublikums stellte.
Andreas Voßkuhle stellt sich in «Im Namen des Volkes» den Fragen der Zuschauer.
Glücklicher Weise haben die 150 anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen aus verschiedenen Bereichen mitgebracht, weshalb die Sendung in relativ kurzer Zeit eine verhältnismäßig große Bandbreite abdecken kann. Zum Start fragen die Anwesenden den Präsidenten zu "Fridays for Future", Umweltschutz und zur Auslegung des Begriffs der Würde, bevor später das Spannungsfeld zwischen Religion und Freiheit Thema ist. Auch ganz konkrete Fragen wie die nach einem Verbot der NPD werden im Laufe der Sendung behandelt.
Umso deutlicher werden dem Zuschauer dafür die Hintergründe zur Arbeitsweise des Gerichts und zur Interpretation der Artikel. Leicht zu verstehen ist das nicht immer, interessant aber schon. Und an einer Stelle bezieht Voßkuhle dann doch noch relativ klar Position. Auf die Frage, ob er die Wiedereinführung der Todesstrafe als realistisch betrachtet, antwortete er mit einem Nein und verweist auf die sogenannte Ewigkeitsgarantie, die sich unter anderem auf Artikel eins bezieht. "Ich glaube, dass es gegen die Menschenwürde verstoßen würde", sagt Voßkuhle und gibt zu, sich weit aus dem Fenster zu lehnen.