Vor deutschen Gerichten sind die Gegner des Rundfunkbeitrags bereits gescheitert, Selbiges droht ihnen nun auch in Europa: Der Generalanwalt des EuGH sieht im deutschen System keinen Rechtsverstoß.
Der Rundfunkbeitrag bleibt ein umstrittenes Thema, mit dem sich längst auch die Justiz auseinandersetzen muss. Für die Gegner des gebührenfinanzierten Rundfunks bahnt sich im Zuge dessen eine weitere Niederlage an, denn nachdem sie bereits vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind, scheint auch der Europäische Gerichtshof dieser Rechtsauffassung zu folgen. Zumindest Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona äußert in seiner Einschätzung, dass der Rundfunkbeitrag nach der Umstellung auf die geräteunabhängige Erhebung pro Haushalt nach wie vor keine rechtswidrige staatliche Beihilfe sei.