NDR ernennt erstmals hauptamtlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten

Der NDR-Rundfunkrat besetzt diesen neuen Posten mit dem Juristen Dr. Heiko Neuhoff.

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und des im Fahrwasser dieser geltend gemachten neuen NDR-Datenschutz-Staatsvertrags erschafft der NDR-Rundfunkrat eine neue Position: Den hauptverantwortlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Gemäß des Staatsvertrags ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen zu überwachen.

Wie der NDR mitteilt, wird der Rundfunkdatenschutzbeauftragte in Ausübung seines Amtes unabhängig vom restlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter agieren und nur dem Gesetz unterworfen. Daher wird der hauptverantwortliche Rundfunkdatenschutzbeauftragte während seiner Amtszeit innerhalb des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen keine weiteren Tätigkeiten übernehmen dürfen. Als erster Amtsträger wurde der Jurist Dr. Heiko Neuhoff ernannt. Die Ernennung zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten erfolgt für die Dauer von vier Jahren.

Der 43-jährige Dr. Heiko Neuhoff wurde in Hamburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, als Schwerpunkt wählte er Information und Kommunikation. Nach Studienaufenthalten in Oxford und London wurde er 2013 an der Universität Hamburg im Rundfunkrecht promoviert. Seit über zehn Jahren ist Dr. Heiko Neuhoff im Justitiariat des NDR tätig.
25.05.2018 15:50 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/101234