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Böhmermanns Schmähkritik: ZDF-Mitarbeiter lehnen sich auf

von   |  4 Kommentare

Das viel besagte Erdogan-Gedicht aus dem «Neo Magazin Royale» sorgt weiter für Meinungsverschiedenheiten. Nun verlangen einige ZDF-Mitarbeiter, dass die Schmähkritik wieder in die Mediathek gestellt wird.

Auch wenn Jan Böhmermann und die bildundtonfabrik eine Ausgabe ihres Satiresendung «Neo Magazin Royale» ausfallen lassen: Die Wogen um das Erdogan-Gedicht glätten sich partout nicht. Auch innerhalb des ZDF sorgt die am 31. März im Rahmen der ZDFneo-Show veröffentlichte, an den türkischen Präsidenten gerichtete Schmähkritik weiterhin für Meinungsverschiedenheiten. Während die ZDF-Führungsriege die entsprechende Stelle am 1. April aus der Mediathek löschte und zudem die «[Neo Magazin Royale»-Wiederholung im Hauptprogramm entsprechend kürzte, lehnen sich nun zahlreiche ZDF-Mitarbeiter gegen diese Entscheidung auf.

Nach Informationen von ‚Spiegel Online‘ wurde ein Rundbrief mit entsprechendem Inhalt am Donnerstagmorgen via ZDF-Hauspost verteilt. Der vom Redakteursausschuss des ZDF verfasste Brief ging an alle Büros der ZDF-Zentrale am Lerchenberg und feiert die umstrittene «Neo Magazin Royale»-Ausgabe als Coup: „Eine ZDF-Sendung bewegt Regierungschefs und ersetzt ein juristisches Proseminar. Programmauftrag erfüllt“, heißt es in dem Schreiben, in dem die Verfasser der ZDF-Führung vorwerfen, dass ihr Handeln dazu geführt habe, dass dem Sender „teilweise vorauseilender Gehorsam nachgesagt wird“.

Daher sei es unabdingbar, die Eigenzensur wieder rückgängig zu machen: „Wir würden es begrüßen, wenn die 'Schmähkritik' vom Giftschrank wieder in die Mediathek gestellt wird. Als Dokument der Zeitgeschichte“, schreibt der Ausschuss. Zudem wird die Löschung des Gedichts als Inkonsequenz bezeichnet. Schließlich würden Politiker auch in der «heute-show», in der «Anstalt» und der «Frontal21»-Satirerubrik «toll» unerbittlich hart angegangen, ohne dass so reagiert wird wie bei Böhmermann.

Der vermeintliche Löschungsgrund, den ZDF-Intendant Thomas Bellut der Öffentlichkeit mitteilte, sorge darüber hinaus innerhalb des Senders für Verunsicherung. Bellut argumentierte, dass die «Neo Magazin Royale»-Passage nicht den Qualitätsstandards des Kanals entsprechen würde. Nun wüssten die Programmmacher nicht mehr, was denn gut genug sei. Daher fordern sie ein Gespräch mit den „Verantwortlichen des Hauses“, um zu klären, gegen welche Qualitätsstandards Böhmermann verstoßen hätte. Weiteres Thema solle eine Definition dessen sein, wie weit Satire im ZDF gehen dürfe.

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Es gibt 4 Kommentare zum Artikel
Sentinel2003
14.04.2016 13:17 Uhr 1
Da geht ja richtig was ab, krass....
P-Joker
14.04.2016 13:34 Uhr 2
Sind da jetzt alle leicht durchgeknallt?

Das ZDF hat doch mit der herausnahme des "Gedichts" alles richtig gemacht.

Denn sollte vor Gericht festgestellt werden das Böhmermann sich strafbar gemacht hat,

dann würde das auch für das ZDF gelten, würde der Beitrag noch zu sehen sein!



Der Einwand, in anderen Sendungen wären andere Politiker auch schon hart angegangen worden,

zieht in dem Fall nicht!

Denn die anderen Politiker wurden bisher noch nie so krass unterhalb der Gürtellinie beleidigt!



Das Verlangen, den Beitrag wieder in die Mediathek einzustellen, ist dazu auch kompletter Blödsinn.

Nach den üblich Vorschriften müsste das ZDF den nach einer Woche ohnehin wieder entfernen.

Und diese eine Woche ist längst rum ...
michael.koch
14.04.2016 14:16 Uhr 3


In der ZDF Mediathek sind alle (eigenproduzierten) Sendungen, darunter auch das Neo Magazin Royale 1 Jahr nach der letzten Ausstrahlung verfügbar. Zudem werden die meisten Teile des Neo Magazin Royale (normalerweise alles außer Gastinterview, teilweise Standup sowie Anfang und Ende von William) bei Youtube bereitgestellt und sind dort dauerhaft verfügbar.
Cheops
14.04.2016 16:06 Uhr 4
Dieser vorauseilende Gehorsam des ZDF auf Wunsch eines fremden Despoten war ja mehr als peinlich.

Ob das Werk von Böhmermann nun gut oder schlecht ist, spielt dabei gar keine Rolle. Niemand hat es bisher juristisch verboten und dann fällt es unter die Freiheit der Meinung und der Kunst, die im Grundgesetz garantiert ist!
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