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Streit um News-App 'BR24'

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger unterstützt eine Klage gegen die App des Bayerischen Rundfunks. Dieser reagiert bisher gelassen.

Großer Stunk um die vom Bayerischen Rundfunk angebotene Nachrichten-App 'BR24': Elf Zeitungsverlage haben in Bayern am Abend des 15. Dezembers eine Klage gegen diesen News-Dienst eingereicht. In Ihrem Handeln erhalten sie auch Unterstützung durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der nun in einer Pressemitteilung zu Protokoll gibt: "Dass Zeitungen erneut gerichtlich gegen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgehen müssen, ist die Konsequenz aus deren rechtswidrigem Marktverhalten", wird darin BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff zitiert. Für ihn stellt 'BR24' den jüngsten Fall in einer Reihe von Verstößen der ARD gegen den Rundfunkstaatsvertrag dar, denn in den Augen Wolffs behindere die öffentlich-rechtliche Anstalt bewusst die vielfältige Presselandschaft. "Dagegen müssen sich die Verlage gerichtlich zur Wehr setzen und darüber werden wir reden müssen, mit den Intendanten, aber auch mit der Politik in Deutschland und mit der EU-Kommission", erläutert Wolff.

Der zentrale Kritikpunkt des BDZV-Hauptgeschäftsführers ist, dass der BR trotz des laufenden Gerichtsverfahrens in Sachen «Tagesschau»-App mit 'BR24' erneut weitere textlastige Internet- und App-Angebote veröffentliche. Mit Hessenschau.de und BR-Klassik.de hätten die Landesrundfunkanstalten zusätzliche zur kritisierten App Portale entwickelt, in denen die umfangreichen Textbeiträge ohne Sendungsbezug gegenüber Video- und Audiobeiträgen deutlich in der Mehrheit und folglich mit dem Rundfunkstaatsvertrag unvereinbar seien.

Zu den Vorwürfen der Zeitungsverleger nimmt Prof. Dr. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks, in einer Pressemitteilung Stellung: "Die gegen den Bayerischen Rundfunk eingereichte Klage liegt uns noch nicht vor. Wir werden sie eingehend prüfen. Wir sind der Ansicht, dass sich der Bayerische Rundfunk mit seiner Nachrichten-App 'BR24' auf dem Boden geltenden Rechts bewegt. Die Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages werden dabei beachtet." Hesse führt fort: "Die Klage kommt insofern überraschend, als wir im Vorfeld mit den Bayerischen Zeitungsverlegern intensive Gespräche über die Einführung und inhaltliche Ausgestaltung der App geführt haben. Dabei war keine grundsätzlich ablehnende Haltung der Verleger erkennbar." Für Hesse ist die App eine sinnige, rechtsgültige Erweiterung des BR-Angebots: "Da immer mehr Menschen auch unterwegs im Netz surfen und nach aktuellen Informationen suchen, bietet die 'BR24'-App die Inhalte des BR speziell für mobile Nutzer an, angepasst auf die besonderen Bedürfnisse."

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