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ProSiebenSat.1: Mindesthonorar für Schauspieler und Regisseure

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Der Regie- und Schauspielerverband hat sich mit ProSiebenSat.1 auf gemeinsame Vergütungsregelungen geeinigt, die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Der Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure e.V. (BVR) und der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) haben sich mit der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH auf gemeinsame Vergütungsregeln geeinigt. Die entsprechenden Regelungen wurden bereits am 01. Juli von allen Beteiligten unterzeichnet. Konkret heißt das, dass es ab sofort für alle Fernsehfilme und -Serien sowie Kinoproduktionen, an denen das Unternehmen beteiligt ist, ein festgeschriebenes Mindesthonorar für die jeweiligen Verantwortlichen geben wird.

Darüber hinaus erhalten Regisseure und Schauspieler bei entsprechender Zuschauerreichweite eine Folgevergütung sowie eine Beteiligung an den Auslandsverkäufen, wenn sich eine Produktion durch das Erreichen festgelegter Zuschauerreichweiten als Erfolg herausstellt.

Stephan Wagner und Peter Carpentier, geschäftsführende Vorstände des BVR: „Wir haben uns in sehr konstruktiven Gesprächen mit ProSiebenSat.1 aufeinander zubewegt. Das Ergebnis ist ein Folgevergütungssystem, das einerseits die Ansprüche der Schauspieler und Regisseure konkret verbrieft, und anderseits den Rahmenbedingungen privater Sender gerecht wird.“

Dr. Stefan Gärtner, Leiter Koproduktion und Filmpolitik ProSiebenSat.1 TV Deutschland: „Da bei diesem Folgevergütungsmodell jeder erreichte Zuschauer und Nutzer von Onlineangeboten zählt, berücksichtigt das System alle technischen Verbreitungsformen und hilft, Eingangshindernisse für neue Sender bzw. Auswertungen zu vermeiden. Und das ist gut für alle.“

Mehr zum Thema... ProSiebenSat.1 Schauspieler
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