Vermischtes

Medienanstalten bündeln Aktivitäten

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Für bundesweite Angelegenheiten soll die zentrale Geschäftsstelle ab dem kommenden Jahr zuständig sein.

Die 14 Landesmedienanstalten haben bei ihrer Gesamtkonferenz in Lübeck einstimmig beschlossen, alle Aktivitäten in der gemeinsamen Berliner Geschäftsstelle zu bündeln. Die Institution soll sich dann um bundesweite Belange der Aufsicht über den privaten Rundfunk kümmern, beispielsweise den Jugendschutz, die Medienkonzentration oder die Programm- und Werbeaufsicht. Zum Start sollen 26 Mitarbeiter die gemeinsamen Aufgaben der Landesmedienanstalten organisieren und koordinieren. Seit 2010 existiert bereits eine gemeinsame Geschäftsstelle in Berlin, vor allem in unterstützender Funktion und ohne die Integration der Geschäftsstellen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK).

Die Organisationskompetenz von KJM-Geschäfts- und Stabsstelle liegt künftig in Berlin; inhaltliche Belange der KJM-Mitglieder sollen besser aufgeteilt werden. So verantwortet jedes der zwölf Mitglieder künftig einen eigenen Themenschwerpunkt, Telemedien, Online-Spiele oder Glücksspiel. Die Entscheidungen in Jugendschutzfragen werden weiterhin allein in der KJM getroffen.

Thomas Fuchs, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): „Die Medienanstalten erweisen sich mit dieser Reform als zukunftsfähig. Sie schaffen die Voraussetzung für Einheitlichkeit der medienrechtlichen Entscheidungen von bundesweiter Relevanz, für eine gemeinsame Positionierung in Kernthemen und für nachhaltige Synergien. Damit ist aus unserer Sicht auf pragmatische Weise die Idee einer Medienanstalt der Länder bereits umgesetzt.“ Der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), Winfried Engel, ergänzt: „Die Medienanstalten stellen damit unter Beweis, dass sie mit föderalem Selbstbewusstsein gemeinsam Veränderungsprozesse umsetzen können. Die Gemeinschaft wird gestärkt, ohne die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten zu beschneiden.“

Kurz-URL: qmde.de/60519
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