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Glücksshow bei Das Vierte wird verboten

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Die ZAK untersagt weitere Ausstrahlungen der SKL-Show. Zudem beanstandete man verdeckte Werbung bei Sat.1 und Nickelodeon.

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat weitere Ausstrahlungen der «Show zum Tag des Glücks» untersagt. Wie die ZAK mitteilt, habe der Sender Das Vierte am 11. November 2011 mit dieser Show erneut gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel verstoßen. Das Vierte wusste um die Brisanz des Formats; schon vor dessen November-Ausstrahlung hatte es die Kommission zumindest beanstandet (wir berichteten).

Die ZAK argumentiert, dass «Die Show zum Tag des Glücks» Werbung für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) gewesen sei: "Die SKL wurde 26 Mal in der Moderation erwähnt, Logo und Lotterielos der SKL wurden mehr als 200 Mal eingeblendet. Wer als Kandidat an der «Show zum Tag des Glücks» teilnehmen will, muss ein Los der SKL besitzen. Auch darin zeigte sich der werbliche Charakter der Sendung." Moderiert wurde das Format von Barbara Schöneberger und Matthias Opdenhövel.

Weiterhin fand die ZAK zwei Verstöße gegen werberechtliche Vorschriften bei Sat.1: Bei den Vorabendsendungen «Anna und die Liebe» und «K11» sei am 2. Dezember 2011 ein unlauteres Werbelogo eingesetzt worden: "In dem Werbelogo waren die Übergänge zwischen Programmhinweisen, Senderlogo und Werbeankündigung so fließend, dass die optische und akkustische Unterscheidung von Werbung und redaktionellem Inhalt nicht deutlich genug erkennbar war."

Auch beim Sender Nickeodeon beanstandete man eine Sendung vom 2. Dezember: In dem Format «Dora» sei ein knapp sechsminütiger Werbeblock platziert worden. "Die ZAK hat die Sendung beanstandet, denn Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping-Spots unterbrochen werden." Nickeloden gab den Fehler zu und führte ihn auf eine irrtümliche Programmierung zurück.

Kurz-URL: qmde.de/55657
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