Vermischtes

ProSieben und 9live müssen abermals Bußgelder zahlen

von  |  Quelle: ZAK
Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängte die ZAK Geldstrafen. Auch über die Zukunft von N24 wurde gesprochen.

Zwei Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe werden von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zur Kasse gebeten. Nach stichprobenartigen Überprüfungen von Gewinnspielsendungen auf 9live und ProSieben verhängte die Kommission Bußgelder. So muss 9live wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung ingesamt 20.000 Euro berappen. ProSieben muss 10.000 Euro zahlen. In den Gewinnspielsendungen wurden beispielsweise unzulässiger Zeitdruck, Irreführung über den Schwierigkeitsgrad der Gewinnspiele und ungenügende Hinweise auf die Spielregeln beanstandet.

Doch damit nicht genug, denn auf der jüngsten ZAK-Sitzung haben die Direktoren der Landesmedienanstalten auch die Debatte um die Zukunft des Nachrichtensenders N24 aufgegriffen. „Es gab bisher ein Grundverständnis dafür, dass eine Senderfamilie eigene Nachrichtenprogramme auch dann anbietet, wenn sich diese Beiträge auf den entsprechenden Sendeplätzen nicht mit Werbung gegen finanzieren lassen. Daran müssen sich die Veranstalter auch in Zukunft messen lassen“, erklärte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich.



Inzwischen liegt auch eine Erklärung des Vorstandsvorsitzenden von ProSiebenSat.1, Thomas Ebeling, vor, nach der „eine Abkehr der publizistischen Relevanz der Gruppe nicht zur Debatte steht“. Doch die ZAK-Direktoren sehen diese publizistische Relevanz des Privatfernsehens weiterhin als gefährdet an. Denn Ebeling hatte bekanntlich öffentlich das Nachrichtengeschäft als unprofitabel bezeichnet und im gleichen Zug als Konsequenz daraus Sparmaßnahmen sowie die Prüfung einer inhaltlichen Neuausrichtung des Senders angeführt (N24: Zug für ProSiebenSat.1-Nachrichten ‚abgefahren’?).

Kurz-URL: qmde.de/39136
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