Vermischtes

Richter entscheiden: Bohlen ist ein Künstler

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Dieter Bohlen ist nun auch per Gerichtsbeschluss ein Künstler. Das Bundessozialgericht hat am Donnerstag in einer spannenden Frage entschieden.

Jetzt ist es amtlich: Dieter Bohlen ist Künstler. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Folge: RTL muss nun Bohlen und weiteren Juroren von «Deutschland sucht den Superstar» Abgaben von mehr als 170.000 Euro nachzahlen.

Es handelt sich dabei um die Künstler­sozialabgabe (KSA), zu der der Kölner Sender durch das Urteil verpflichtet ist. Die aus der Musikbranche stammen­den Juroren stellen keine außerhalb des Showgeschehens agierende Fachjury mit Expertenstatus - wie RTL meinte - dar, sondern seien bzw. sind wesentlicher Teil des «DSDS»-Konzepts, urteilte das Gericht.



Deren aktive und zum Teil hochdotierte Mitwirkung an den Unterhaltungs­shows weise Elemente von Comedy, Satire, Improvisation und zielgruppengerichteter Fernsehunter­haltung auf, sodass dies letztlich als darstellende Kunst in Form der Unterhaltungskunst zuzuordnen sei. Dies gelte allgemein im Rahmen der neuen Formen der sachbezogenen TV-Unterhaltung, zu der das Gericht auch Sendungen wie «Big Brother» und «Germany's next Topmodel» zählt.

Kurz-URL: qmde.de/37588
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