ARD verliert Streit um «Tagesschau»-App

Das Oberlandesgericht Köln hat die App als „presseähnlich“ eingestuft.

Der jahrelange Rechtsstreit um die «Tagesschau»-App hat ein Ende gefunden. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln liegen die Kläger im Recht: Zeitungsverlage klagten gegen das digitale Angebot er ARD, weil es in unzulässiger Form zu „presseähnlich“ gewesen sei. Als Beispieltag diente im Rechtsstreit die App, wie sie am 15. Juni 2011 abrufbar war. Die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen darf als Erfolg betrachtet werden – eine Revision wurde vom OLG Köln nicht zugelassen.

Als Urteilsbegründung wurde unter anderem der mangelnde Bezug einiger Texte zu den Themen der ARD-Sendungen angegeben. Diesbezüglich sei die App mittlerweile angepasst worden, wie Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks, festhält: „Das nun gefällte Urteil hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Tagesschau-App die zwischenzeitlich überarbeitet worden war. Der an einigen Stellen bemängelte, fehlende Bezug der Texte auf Sendungen der ARD ist inzwischen vorhanden.“

Darüber hinaus sei der Textanteil der App ursprünglich zu hoch gewesen, weshalb sie wettbewerbsverzerrend gewesen sei – die Textanteile seien eine eigene, tragende Säule gewesen, statt begleitende Angebote zu den im Zentrum stehenden Videos und Audiobeiträgen.
30.09.2016 16:10 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/88442