ZDF: Neue Vergütungsregeln für Drehbuchschaffende

Nach intensiven Verhandlungen wird ein neues Regelwerk für die Vergütung von Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren beschlossen.

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Die Honorare für Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren von Fernsehfilmen und Serien des ZDF werden im Grundmodell rückwirkend zum 1. Februar 2019 erhöht. Zum 1. September 2020 folgt eine weitere Anpassung. Auch die Vergütung für den Filmnachwuchs wird angehoben.
Wie das ZDF mitteilt, hat es gemeinsam mit der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen neue gemeinsame Vergütungsregeln mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) vereinbart. Dazu zählen gemeinsame Grundsätze der Zusammenarbeit, wie etwa der längst überfällige Schritt, diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen zu schaffen und die Gleichbehandlung der Geschlechter sicherzustellen. Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren erhalten laut dem ZDF im Rahmen dieser Beschlüsse Zugang zum Innovationsfonds des Senders.

Den Veränderungen des Marktes wird laut Angaben des Mainzer Senders zudem in Form neuer Rollen von Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren und mittels einer erweiterten Mitsprache bei den wesentlichen kreativen Entscheidungen Rechnung getragen. Prof. Peter Henning, geschäftsführender Vorstand VDD, kommentiert dies: "Wir sind zufrieden, dass wir nach mehreren Anläufen jetzt eine tragfähige Regelung für die nächsten drei Jahre gefunden haben. Die neuen Grundsätze der Zusammenarbeit sind für uns ein positives Ergebnis des im letzten Jahr begonnen Dialogs zwischen Sender und Autorenschaft. Wir freuen uns über die daraus abzulesende Beweglichkeit des ZDF und die Wertschätzung für die Arbeit der Autorinnen und Autoren."

Programmdirektor Norbert Himmler sagt dazu: "Gute Drehbücher brauchen kreativen Freiraum, gegenseitiges Vertrauen und angemessene Honorare. Die vereinbarten Grundsätze sind unsere Basis für eine Partnerschaft auf Augenhöhe – zum Erhalt der hohen Qualität und für die Serienoffensive des ZDF." Ein neues Vergütungsmodell hält zudem fest, dass der Sender mit dem Ersthonorar ein Paket von Ausstrahlungsrechten erwirbt. Sind diese Rechte genutzt, erhalten die Drehbuchautorinnen und Drehbuchautoren eine Folgevergütung.
26.06.2019 11:31 Uhr  •  Sidney Schering Kurz-URL: qmde.de/110310