Leistungsschutzrecht: Kommt jetzt der Geldregen für die Verleger?

Wie soll das Urheberrecht reformiert werden? Darüber wird zur Zeit in Brüssel gestritten. Jetzt gibt es eine Lösung, die womöglich Google nicht gefallen wird.

Am Mittwochabend haben sich Unterhändler des EU-Parlaments geeinigt. Es steht jetzt fest, wie sich das EU-Urheberrecht verändern soll. Ein Teil des Rechts ist auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Konkret geht es zum Beispiel um den Dienst Google News. Was darf dieser künftig auf seinen Seiten übernehmen? Suchmaschinen wie Google werden per neuem Gesetz dazu verpflichtet sein, an Verleger Geld zu bezahlen, wenn sie deren News für Dienste wie etwa Google News übernehmen.

Das Platzieren von Links oder sehr kurzen Texten sei auch künftig erlaubt, handelte das EU-Parlament aus. Vollständige Sätze und sogar Überschriften hingegen würden Google zur Zahlung verpflichten. Aktuell ist dieses Gesetz erst ein Entwurf, das Parlament und die EU-Staaten werden noch zustimmen müssen. Das gilt aber eigentlich als Formsache. "Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt", erklärten am späten Mittwochabend der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in einer Erklärung.

Google wird nicht allzu erfreut sein – und die Frage wird sein, ob es am Ende für Verleger wirklich eine gute Lösung ist. Google hatte zuletzt schon angekündigt, quasi als Ultima Ratio, auch eine komplette Schließung von Google News in Betracht zu ziehen.
14.02.2019 08:09 Uhr  •  Manuel Weis Kurz-URL: qmde.de/107233