Im konkreten Fall ging es um die Europa League, von der der ORF kurze Zusammenfassungen zeigte, obwohl Sky die Rechte hält.
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass ein Fernsehsender auch dann sehr kostengünstig an TV-Bilder kommen muss, wenn eine andere Station viel Geld für Exklusiv-Rechte bezahlt. Der EuGH stärkt somit das Recht auf Kurzberichterstattung, das es in Deutschland zum Beispiel regelmäßig innerhalb der «Tagesschau» oder den «Tagesthemen» gibt.
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