Die App, die nicht sein darf

Seit mehr als einem Jahr klagen Zeitungsverleger gegen die kostenlose «tagesschau»-App – und werfen die Frage auf, wie gebührenfinanzierte Inhalte im Netz überhaupt aussehen dürfen. Ein Kommentar über gebeutelte Verleger und einen Streit, der eigentlich keiner sein kann.

Wenn Sie ein Smartphone oder Tablet mit Internetzugang besitzen, dann ist es wahrscheinlich, dass Sie auch die «tagesschau»-App auf Ihrem Gerät installiert haben. Zuletzt hat die App die Marke von vier Millionen Downloads überschritten – und die Kunden sind zufrieden: Mehr als 1000 meist positive Bewertungen gibt es für das Angebot beispielsweise im AppStore; beim Grimme Online Award wurde es in diesem Jahr mit dem Publikumspreis ausgezeichnet.

Öffnet man das Programm, werden relevante Nachrichten aus aller Welt, dem Inland, der Wirtschaft und der Kultur geliefert. Aufbereitet mit jeweiligen Texten zur Meldungen und oft mit Verweis auf Bilder, Videos der «tagesschau» oder einem direkten Livestream zur aktuellen Sendung. Kompakte Informationen also, modern aufbereitet und in öffentlich-rechtlicher Qualität: So muss eine Nachrichten-App 2012 aussehen.

Acht Zeitungsverlegern aber ist der große Erfolg angesichts ihres eigenen Leserschwunds ein Dorn im Auge. Sie klagen seit einem Jahr dagegen, dass die Meldungen zu textlastig aufbereitet seien, damit den Zeitungen Konkurrenz machen und insgesamt keinen direkten Sendungsbezug herstellen würden. Ihrer Ansicht nach ist das App-Angebot als eigenständig anzusehen – womit die ARD gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen würde, der eine öffentlich-rechtliche Presse ohne Bezug zu einer TV- oder Radiosendung verbietet. Doch richtig glaubwürdig dürfte den Klägern ihre eigene Argumentation nicht einmal selbst sein: Denn diese App ist nichts anderes als eine Übernahme dessen, was ohnehin bereits auf tagesschau.de im Netz steht. Alle Inhalte bleiben gleich – und an denen haben sich die Verleger seit Start des Internetangebots der «tagesschau» vor mehr als 15 Jahren nie gestört. Nur der Rahmen, in dem diese Inhalte erscheinen, ändert sich nun. Er passt sich lediglich den modernen Nutzungsgewohnheiten an. Und dies soll illegal sein?

Beim Vergleich zwischen der Darstellung auf einem Tablet und der PC-Website ergeben sich ohnehin noch nicht einmal gravierende Layout-Unterschiede. In vielerlei Hinsicht ist die App sogar kompakter gehalten als die Internetseite und bietet noch mehr Verweise auf Bilder und Videos – also genau so, wie es die Verleger eigentlich fordern. Wenn sich diese also nun am zu textlastigen App-Angebot stören, müssten sie auch die Internetangebote anprangern – und hätten eigentlich dann bereits vor 15 Jahren klagen müssen.
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Noch bizarrer wird die Argumentationskette, wenn man sich die Online-Angebote von den Verlagshäusern anschaut: Dort gibt es zwar viel Text, aber auch Videos und große Bilderstrecken werden eingebunden, um die Leser zufrieden zu stellen. Besonders Bild.de bietet viele Bewegtbild-Inhalte – und zeigt ab der Saison 2013/14 sogar die Fußball-Bundesliga als Videozusammenfassungen im Netz. Die eigene postulierte Argumentation, besonders textlastig zu sein, lässt sich hier nicht dokumentieren. Auch das zuständige Landgericht Köln, das die Klage bearbeitet, sieht dies wohl ähnlich: Hier pocht man wiederholt darauf, dass die beiden Parteien sich außergerichtlich einigen sollen. Doch mehrere Treffen sind bisher ergebnislos verlaufen; die Fronten scheinen verhärtet. Bis zum 30. August haben die Öffentlich-Rechtlichen und die Verleger noch Zeit für eine Vereinbarung. Sollte diese nicht zustande kommen, will das Gericht Ende September ein Urteil sprechen.

Was die Verleger abseits aller Textlastigkeit und Sendungsbezug wirklich stören und Knackpunkt des Streits sein dürfte: Die «tagesschau»-App ist dank unserer Gebühren schlicht und einfach kostenlos – und fast konkurrenzlos. Denn bei den Verlagshäusern sucht man ein entsprechendes Angebot, das halbwegs ähnlich strukturiert ist, eher vergebens: Die klagenden Parteien bieten zwar ihre eigenen Apps an, allerdings lediglich für den – selbstverständlich kostenpflichtigen – Download der entsprechenden Print-Ausgaben. Wer also Nachrichten gratis bekommen will, und dies eben in App-Form, wird bei den Verlagen selbst paradoxerweise kaum fündig. Dass es auch anders geht, zeigt der Tagesspiegel, der neben den kostenpflichtigen Print-Ausgaben in seine App auch viele kostenlose Informationen der eigenen Website ansprechend integriert – und dank dieser Inhalte beispielsweise von den AppStore-Kunden mit 4,5 von 5 Sternen hervorragend bewertet wird. Bezeichnend, dass der Tagesspiegel-Verlag gar nicht zu den acht klagenden Parteien gehört.

Die Verleger sollten also zunächst einmal ihre eigenen Hausaufgaben erledigen. Denn eine wirkliche kostenfreie Konkurrenz für die «tagesschau»-App bietet man bisher nicht für alle mobilen Endgeräte an, sodass die Kunden ohnehin kaum Alternativen haben. Der andauernde Rechtsstreit erweckt aus dieser Sicht den Eindruck, den Verlegern gehe es letztlich um folgendes: die öffentlich-rechtliche App zugunsten der eigenen elektronischen Zeitungen über den gerichtlichen Weg so weit verschlanken zu wollen, damit die Kunden bereitwillig auf die kostenpflichtigen Angebote ausweichen – sodass die Kasse am Ende klingelt.

26.07.2012 09:45 Uhr  •  Jan Schlüter Kurz-URL: qmde.de/58123

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